Die heutige Verteilung der BFH auf zahlreiche Standorte erschwert Lehre, Forschung und Zusammenarbeit. Der Kanton Bern hat sich deshalb für eine Konzentration der BFH-Standorte entschieden. Alle heute in Burgdorf unterrichteten Studiengänge der BFH werden künftig im neu gebauten Campus Biel angeboten. Die BFH bleibt mit dem TecLab weiterhin am Standort Burgdorf präsent.
Der Grosse Rat hat im Juni 2016 entschieden, dass an Stelle der wegziehenden BFH die Technische Fachschule Bern (TF Bern) von Bern auf das Gsteig-Areal umziehen soll. Sie wird dort zusammen mit dem Gymnasium Burgdorf, das mehr Platz braucht, einen Bildungscampus bilden. Gewisse Infrastrukturen wie Aula, Mensa, Turnhallen und Sportanlagen werden von Gymnasium und TF Bern gemeinsam genutzt.
Die Vorstudie hat gezeigt, dass das Projekt machbar ist. Aus städtebaulicher Sicht ist es an dieser anspruchsvollen Lage eine herausfordernde, aber lösbare Aufgabe. Der Kanton ist überzeugt, dass mit den Siegerprojekten, «werk.stadt» und «Phönix», eine Lösung gefunden wurde, die sowohl betrieblich als auch ästhetisch überzeugt.
Um eine Auswahl an Projekten zu erhalten und jenes Planerteam zu ermitteln, das mit seinem Projekt die gestellten Anforderungen am besten erfüllt. Für den Bildungscampus wurde ein gemeinsamer einstufiger Architekturwettbewerb für das städtische und das kantonale Areal durchgeführt. Auf diese Weise können Synergien bei den Nutzungen und Aussenräumen optimal genutzt werden.
Die heute am «Tech» durchgeführten Studiengänge der BFH werden künftig am Campus Biel/Bienne angeboten. Die Arbeiten für die Technische Fachschule Bern – die Sanierung der historischen Liegenschaften und der Bau der neuen Gebäude – können erst nach dem Wegzug der BFH beginnen. Die Realisierung des Campus Biel/Bienne hat sich aufgrund juristischer Verfahren verzögert – mit direkten Auswirkungen für das Neubauprojekt der Technischen Fachschule Bern. Nun sind die rechtlichen Hürden in Biel beseitigt. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass mit dem Bau der Technischen Fachschule Bern im Gsteig 2028 gestartet werden kann. Der Neubau soll voraussichtlich 2031 abgeschlossen sein.
Die aktuelle Grobkostenschätzung beträgt CHF 196 Mio. Die Kosten werden durch den Kanton Bern getragen.
Der Standard und die Grösse der Aula richten sich nach den Bedürfnissen beider kantonaler Schulen, da die Gebäude auch durch den Kanton finanziert werden. In Bezug auf die Nutzung durch die Schulen werden mögliche Synergien miteinbezogen. Eine Drittnutzung ausserhalb der Unterrichtszeiten ist möglich.
Im Moment ist keine weitere Begleitgruppe aktiv.
Der Bildungsstandort Burgdorf und die historischen Gebäude bleiben erhalten. Die Schule bringt Innovation und konkrete Antworten auf den Fachkräftemangel. Das lokale Gewerbe profitiert von Aufträgen (Unterhalt, Restauration) und gut ausgebildeten Fachleuten.
Die tatsächlichen Lärmemissionen sind gemäss den Erfahrungswerten an den heutigen Standorten gering. Die Arbeiten finden in geschlossenen Räumen statt. Die Fenster bleiben während des Betriebs geschlossen. Deshalb und aufgrund modernster Dämmtechnik dringen keine betrieblichen Geräusche nach aussen. Die geltenden Lärmschutzverordnungen für ein Wohnquartier werden erfüllt. Die Anlieferung und die Logistik erfolgen unterirdisch. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu wissen, dass die TF Bern nur während der Schulzeiten in Betrieb ist. Das heisst, während 38 Wochen im Jahr jeweils von Montag bis Freitag. In der übrigen Zeit sind die Werkstätten nicht in Betrieb.
Historisch ist das Gsteig seit 1894 ein Bildungsstandort (1891 entschied der Kanton, das kantonale Technikum in Burgdorf zu bauen). Technikum und Gymnasium waren die ersten Gebäude auf dem vorher unbebauten Hügel. Die Bildung wurde als «höchstes Gut» an diesem prominenten Ort errichtet. Die Erschliessung der Bildungsstätten führte im 20. JH zur Besiedelung und Entwicklung zum wunderbaren Wohnquartier. Die Koexistenz von Bildung und Wohnen ist historisch gefestigt und wird weitergeführt.
Aufgrund der Daten der Verkehrsanalyse Metron wird zum heutigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass mit dem Betrieb der TF Bern und des Gymers das Gesamtverkehrsaufkommen leicht sinken wird. Es fahren weniger Autos, dafür aber etwas mehr Last- und Lieferwagen durch die Technikumstrasse. Es gibt künftig rund 36 zusätzliche Last- und Lieferwagenfahrten pro Arbeitstag. Das entspricht 18 Fahrzeugen. Davon sind zwei Drittel Lieferwagen und ein Drittel kleinere und mittlere Lastwagen. Im Schnitt einmal pro Woche gibt es eine Anlieferung durch einen Sattelschlepper. Die Zunahme aufgrund des Schulbetriebs fällt gemessen am Gesamtverkehrsaufkommen mit 822 Fahrten also sehr gering aus.
Als Westteil der Strasse ist die Strecke vom Nationalkreisel bis zur Kreuzung Friedeggstrasse definiert. Der Ostteil ab Kreuzung Friedeggstrasse Richtung Innenstadt. 70 Prozent der Anfahrten erfolgen über den Westteil der Strasse. Insgesamt nimmt der Verkehr im Westteil aber ab. Es kommt zu einer leichten Zunahme des Verkehrs auf dem Abschnitt Ost durch die Konzentration von unterirdischer Parkierung und Anlieferung an der Technikumstrasse. Dadurch wird das innere Quartier stark entlastet (Friedegg- , Pestalozzi-, Jungfraustrasse.).
Die Lernenden erhalten keine Parkplatz-Berechtigung von der Schule. Sie sind zwischen 15 und 20 Jahre alt, haben keinen Lohn und können sich in der Regel keinen PW leisten oder sind zu jung.
Nein. Die aktuelle Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) sieht die Nutzung durch eine Schule vor. Allerdings ist die konkrete Umsetzung des Wettbewerbsprojekts aufgrund veränderter Messweisen in der bisherigen ZöN nicht möglich. Es wurde deshalb entschieden, eine ZPP zu erarbeiten. Die Zone mit Planungspflicht bringt weitere Vorteile: sie schafft Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bevölkerung. Für die Bauherrschaft bringt sie Planungs- und Rechtssicherheit.
Zur ZPP kann sich die Bevölkerung in der Mitwirkung äussern. Diese Eingaben fliessen in die Arbeiten ein, die dann öffentlich aufgelegt werden. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gibt es die Möglichkeit zur Einsprache. Dann kann gegen den Beschluss des Stadtrats das Referendum ergriffen werden. Und schliesslich kann gegen die Genehmigung durch die Verwaltung (Amt für Gemeinden und Raumordnung) Beschwerde eingelegt werden.